Die betriebliche Altersversorgung (bAV) der ehemaligen Volksfürsorge ist für viele Ruheständler ein wertvoller Baustein ihres Lebensabends. Doch das historische Geflecht aus alten Versorgungsordnungen, rechtlichen Änderungen und neuen Zuständigkeiten ist für den Einzelnen oft schwer zu durchblicken. Genau hier setzt die Initiative KeineSorge.org an. Gegründet von Klaus Peter Kussmann aus eigener Betroffenheit, versteht sich die Initiative als engagierte Selbsthilfegruppe für ehemalige Betriebsrentner der Volksfürsorge. Der Name ist dabei Programm und spielt augenzwinkernd auf den bekannten historischen Werbeslogan „Keine Sorge – Volksfürsorge“ an.
Sie haben viele Jahre für die Volksfürsorge gearbeitet und möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen heute zustehen?
KeineSorge.ORG hilft Ihnen, Ihre Betriebsrente besser zu verstehen. Wir erklären die früheren Versorgungsregelungen, stellen wichtige Dokumente bereit und zeigen, worauf Sie bei Ihren Rentenunterlagen achten sollten.
Stand: 13. Oktober 2026
Welche Unterlagen brauche ich?
Ihre Betriebsrente beruht auf einer Versorgungszusage aus Ihrer Beschäftigungszeit bei der Volksfürsorge. Doch welche Regelungen gelten für Sie?
Wichtige Unterlagen sind Ihre ursprüngliche Versorgungszusage, der Rentenbescheid, die Berechnung Ihrer Betriebsrente und spätere Anpassungsmitteilungen.
Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen BVW, VO85 und anderen Versorgungsregelungen. So können Sie besser nachvollziehen, wie Ihre Betriebsrente zustande kommt.
Wurde meine Rente richtig erhöht?
Betriebsrenten müssen nach den jeweils maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Bei der Volksfürsorge führten die Rentenanpassungen von 2015 und 2016 zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten die Bedeutung der früheren Versorgungsregelungen.
Wir erklären die Hintergründe und zeigen, worauf Sie bei Ihren jährlichen Rentenmitteilungen achten sollten.
Gut zu wissen: Eine zu geringe Rentenanpassung kann Auswirkungen auf spätere Rentenzahlungen haben.
Warum verändert sich meine Zahlung?
Viele ehemalige Beschäftigte der Volksfürsorge erhalten neben ihrer gesetzlichen Rente eine betriebliche Pensionsergänzung.
Bei bestimmten Versorgungszusagen werden beide Leistungen im Rahmen einer Gesamtversorgung berücksichtigt. Deshalb kann sich eine Erhöhung der gesetzlichen Rente auf die Höhe der Pensionsergänzung auswirken.
Ob eine Veränderung richtig berechnet wurde, hängt von Ihrer persönlichen Versorgungszusage ab.
Wir erläutern die Zusammenhänge und helfen Ihnen, Ihre Rentenberechnung besser zu verstehen.
Gut zu wissen: Eine höhere gesetzliche Rente bedeutet nicht automatisch, dass Ihre gesamte Altersversorgung im gleichen Umfang steigt.
Wo stelle ich meine Fragen?
Die Volksfürsorge gibt es in ihrer früheren Form nicht mehr. Ihre betrieblichen Versorgungszusagen bestehen jedoch nach Maßgabe der geltenden Regelungen weiter.
Die Generali Deutschland AG ist heute eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zur betrieblichen Altersversorgung ehemaliger Volksfürsorge-Beschäftigter.
Dort können Sie beispielsweise Auskünfte zu Ihrer Rentenberechnung, zu Rentenanpassungen oder zu Leistungen für Hinterbliebene anfordern.
Ihr Ansprechpartner:
Generali Deutschland AG
GPM-PCS-EES
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
E-Mail: mitarbeiter-bav@generali.com
Gut zu wissen: Bewahren Sie Ihre Rentenbescheide und den Schriftwechsel mit dem Versorgungsträger sorgfältig auf.
Welche Ansprüche bestehen im Todesfall?
Die betriebliche Altersversorgung der Volksfürsorge kann auch Leistungen für hinterbliebene Ehepartner und andere anspruchsberechtigte Personen vorsehen.
Welche Leistungen gezahlt werden, richtet sich nach der jeweiligen Versorgungszusage und den persönlichen Voraussetzungen.
Für Hinterbliebene ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Regelungen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und wo die Leistungen beantragt werden können.
Wir stellen Informationen zur Hinterbliebenenversorgung bereit und erläutern die wichtigsten Bestimmungen.
Gut zu wissen: Hinterbliebenenleistungen müssen gegebenenfalls gesondert beantragt werden. Lassen Sie mögliche Ansprüche frühzeitig prüfen.
Die Versorgungsregelungen der Volksfürsorge sind über Jahrzehnte entstanden. Nicht immer ist leicht zu erkennen, welche Bestimmungen im persönlichen Fall gelten.
KeineSorge.ORG möchte Ihnen dabei helfen, Antworten zu finden.
Wir bewahren wichtige Dokumente, erklären rechtliche Zusammenhänge und teilen die Erfahrungen ehemaliger Kolleginnen und Kollegen.
Denn wer seine Versorgungszusage kennt, kann seine Ansprüche besser schützen.
KeineSorge.ORG – Wissen, das Ansprüche sichert.