Liebe Kolleginnen und Kollegen der ehemaligen Volksfürsorge,
unsere Betriebsrente ist ein wohlverdienter Lohn für unsere jahrelange, harte Arbeit und ein wichtiger Pfeiler unserer finanziellen Sicherheit im Ruhestand. Viele von uns verbinden mit der Volksfürsorge nicht nur einen Arbeitgeber, sondern auch die historischen Werte von Solidarität und sozialer Absicherung, die einst von Pionieren der Arbeiterbewegung wie Adolph von Elm ins Leben gerufen wurden.
Leider hat es in den vergangenen Jahren oft Ärger und Verunsicherung um unsere Renten gegeben. So hatte die Rechtsnachfolgerin Generali die Rentenanpassungen für die Jahre 2015 und 2016 bei vielen von uns auf pauschal 0,5 % gekürzt, anstatt der gesetzlichen Rentenentwicklung zu folgen – und das in Zeiten von Rekordgewinnen. Die erfreuliche Nachricht ist jedoch: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich auf unsere Seite gestellt, diese Kürzungen in mehreren wegweisenden Urteilen für unwirksam erklärt und unsere Rechte massiv gestärkt.
Damit wir in dem komplexen Geflecht aus alten Versorgungsordnungen (wie dem BVW von 1961 oder der VO85), Unternehmensverkäufen an Run-off-Plattformen wie Proxalto und neuen Zuständigkeiten nicht den Überblick verlieren, wurde die Initiative KeineSorge.ORG ins Leben gerufen. Als Selbsthilfegruppe von und für ehemalige Betriebsrentner der Volksfürsorge möchten wir hier Transparenz schaffen, Informationen bündeln und aufklären.
Da sich die Generali weigert, die BAG-Urteile als Grundsatzentscheidungen automatisch für alle Betroffenen anzuwenden, muss jeder von uns selbst aktiv werden, um sein Recht einzufordern. Wir laden euch daher herzlich ein, unsere Plattform zu nutzen, um eure Ansprüche zu verstehen und eure Rentenbescheide kritisch zu prüfen. Bitte wartet nicht zu lange, denn Ansprüche auf rückwirkende monatliche Nachzahlungen können bereits nach drei Jahren verjähren.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir alle die Leistungen erhalten, die wir uns über Jahrzehnte erarbeitet haben. Informiert euch, nutzt die bereitgestellten Leitfäden und – ganz im Sinne unseres alten Mottos – macht euch "Keine Sorge", denn gemeinsam können wir unsere Rechte durchsetzen!
Herzliche Grüße!
Klaus-Peter Kussmann & Team
Initiative KeineSorge.ORG
E-Mai: info@keinesorge.org
Festnetz: +49-4101-404744
Mobilnetz: +49-175-560-1001
PayPal: Jetzt 10 Euro senden
Ihre Betriebsrente der ehemaligen Volksfürsorge ist mehr als nur eine monatliche Zahlung – sie ist der wohlverdiente Lohn für jahrzehntelange Arbeit, oft in Gewerkschafts- und Solidaritätsbewegung verwurzelt.
Doch nach Umstrukturierungen, Verkäufen (Generali → Viridium/Proxalto/PLE Pensions) und jahrelangen Kürzungen bei der Rentenanpassung steht für viele Rentnerinnen und Rentner viel auf dem Spiel. Wegweisende BAG-Urteile haben gezeigt: Viele Kürzungen (z. B. auf 0,5 %) waren unwirksam – Sie haben möglicherweise Anspruch auf deutlich höhere Leistungen.
KeineSorge.org ist Ihre unabhängige Informations- und Selbsthilfe-Plattform. Hier finden Sie
- verständliche Erklärungen zu Versorgungsordnungen (BVW 1961, VO85 u.v.m.)
- aktuelle Urteile und Handlungsoptionen
- Tipps zu Auskunftsrechten, Verjährung, Steuern & Sozialabgaben
- Hintergründe zur Historie und zum Run-off-Prozess
Ziel 2026: Transparenz schaffen. Gemeinsam stark sein. Und Ihre volle Betriebsrente durchsetzen.
Informieren Sie sich jetzt – und handeln Sie rechtzeitig.
Ihre Rente. Ihre Rechte. Keine Sorge.
Dieser Bereich behandelt die Entstehungsgeschichte der Volksfürsorge und die Details ihrer internen Versorgungssysteme.
- Historische Wurzeln: Gründung der Volksfürsorge 1912/1913 durch Gewerkschafter (DGB) und die prägende Rolle von Adolph von Elm. Mehr dazu unter: Adolph von Elm & Die Wurzeln der Rente sowie Volksfürsorge, Gewerkschaften (DGB) & Historie.
- Betriebliches Versorgungswerk (BVW 1961): Einführung des Prinzips der "Gesamtversorgung". Das Betriebliche Versorgungswerk (BVW 1961).
- Versorgungsordnung 1985 (VO85): Der Tarifvertrag, der das BVW für Neueintritte ab 1985 ablöste. Die Versorgungsordnung 1985 (VO85).
- Institutionen: Die Versorgungskasse Volksfürsorge VVaG (ab 1952) und die Unterstützungskasse Volksfürsorge / AdvoCard e.V. (ab 1962).
Dieser Bereich fokussiert sich auf den Rechtsstreit um die Rentenanpassungen zwischen den Betriebsrentnern und der Rechtsnachfolgerin Generali.
- Der Auslöser: Die Generali kürzte die Rentenanpassungen für die Jahre 2015 und 2016 auf pauschal 0,5 %. Rentenanpassung & Streit mit Generali.
- BAG-Urteile: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte die 0,5-%-Anpassung in mehreren Urteilen für unwirksam. BAG-Urteile zur Rentenanpassung verstehen und Übersicht: Alle BAG-Urteile & Rechtsprechung.
- Medienecho: Berichterstattung durch ARD Plusminus, Spiegel, Handelsblatt und taz über den Konflikt. Presse, TV & Medienecho (Plusminus & Co.).
Hier geht es um die praktischen Schritte und Rechte der Rentner, um ihre Ansprüche zu sichern.
- Informations- & Auskunftsrecht: Das Recht auf Transparenz und das Verstehen der fiktiven Anrechnung. Recht auf Informationen & Transparenz und Rentenauskunft richtig verstehen.
- Verjährung: Die Wichtigkeit, rechtzeitig zu handeln (3 vs. 30 Jahre Frist). Verjährung von bAV-Ansprüchen.
- Klageweg & Hilfe: Optionen zur Durchsetzung der Rechte (z. B. durch die Arbeitsrechtskanzlei Cremon) und bei Gericht. Rentenklage gegen Generali einreichen, Unterstützung finden im Streit mit Generali und Kostenlose Hilfe: Rechtsantragsstelle Arbeitsgericht.
Dieser Bereich umfasst alle finanziellen Aspekte der Auszahlungsphase sowie die Absicherung von Angehörigen.
- Steuern: Die nachgelagerte Besteuerung der Rente. Betriebsrente: Steuern & Worauf Sie achten müssen.
- Sozialabgaben & Krankenversicherung: Das Problem der "Doppelverbeitragung" sowie Freibeträge. Betriebsrente: Sozialabgaben & Doppelverbeitragung und Krankenversicherungsbeiträge (Freibetrag vs. Freigrenze).
- Kapital vs. Rente: Entscheidungshilfen für die Auszahlungsform. Entscheidung: Kapitalleistung oder Rente?.
- Hinterbliebenenversorgung: Ansprüche auf Witwen-/Witwer- und Waisenrenten sowie deren fehlende Vererbbarkeit. Hinterbliebenenleistung beantragen, Betriebsrente: Vererbung & Hinterbliebene und Witwenrente, Waisenrente & Familienabsicherung.
- Zusatzleistungen: Verborgene Ansprüche wie Invaliditätsversorgung. bAV-Zusatzleistungen (Invalidität & Abfindungen).
Die letzte Säule behandelt die strukturelle Sicherheit der Renten und makroökonomische Veränderungen.
- Der Run-off-Prozess: Der Verkauf an die Viridium Gruppe (Proxalto) und die PLE Pensions GmbH. Der Run-off: Von Volksfürsorge zu Proxalto & PLE.
- BaFin: Die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin: Ihre Rolle in der Betriebsrente.
- Insolvenzschutz (PSVaG): Absicherung bei Unternehmenspleiten. Insolvenzschutz: Sicherheit durch den PSVaG.
- Politik: Aktuelle Diskussionen wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Betriebsrente: Politik & Diskussion (BRSG).
Generali Deutschland AG
GPM-PCS-EES (Betriebliche Altersversorgung)
AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen
E-Mail: mitarbeiter-bav@generali.com
Versorgungskasse der Volksfürsorge VVaG
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungstraeger-bav.de@generali.com
Unterstützungskasse der Volksfürsorge/ Advocard e.V.
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungstraeger-bav.de@generali.com
Stiftung Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung
Überseering 2, 22297 Hamburg
E-Mail: versorgungstraeger-bav.de@generali.com
Die Grundlage hängt vom Eintrittsdatum ab:
Versorgungskasse VVaG (ab 1952): Für Mitarbeiter, die bis zum 31. März 1985 eintraten, als Basisversorgung. Betriebliches Versorgungswerk BVW (ab 1961): Sah eine „Gesamtversorgung“ vor. Reichten gesetzliche Rente und VVaG nicht aus, füllte ein arbeitgeberfinanzierter Pensionsergänzungsfonds die Lücke. Versorgungsordnung VO85: Galt als Tarifvertrag für alle Neueintritte ab dem 1. April 1985.
Die Generali berief sich 2015 und 2016 auf eine Ausnahmeklausel und erhöhte die Betriebsrenten nur pauschal um 0,5 %, obwohl die gesetzlichen Renten deutlich stärker (2,1 % und 4,25 %) stiegen.
Das BAG (z. B. Az. 3 AZR 402/17, 3 AZR 333/17) hat geurteilt, dass die pauschale Erhöhung um 0,5 % unwirksam war. Die Ausnahmeklauseln erlauben keine isolierte Anhebung einzelner Rententeile, sondern nur eine prozentual gleichmäßige Veränderung der Gesamtversorgungsbezüge. Daher gilt die ursprüngliche Regel, die Renten entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen.
Eine geringere Anpassung (wenn die Erhöhung "nicht vertretbar" ist) muss nicht zwingend erst bei einer drohenden Insolvenz erfolgen. Die Entscheidung unterliegt jedoch dem Gebot des "billigen Ermessens" nach § 315 BGB. Die Interessen der Rentner an einem Inflationsausgleich müssen fair gegen das unternehmerische Sparinteresse abgewogen werden.
Ja. Da die Generali die BAG-Urteile nicht als Grundsatzentscheidungen für alle anwendet, müssen Betroffene ihre Ansprüche individuell einklagen. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine echten Sammelklagen.
Für das grundsätzliche Rentenstammrecht gilt eine Frist von 30 Jahren. Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie monatliche Nachzahlungen aus fehlerhaften Anpassungen, gilt jedoch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Werden Ansprüche nicht rechtzeitig (z. B. durch Klage) geltend gemacht, verfallen sie.
Ja. Die Betriebsrenten und unverfallbaren Anwartschaften sind durch den gesetzlichen Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Sollte der Versorgungsträger (wie die PLE Pensions GmbH) insolvent werden, übernimmt der PSVaG die Zahlungen nahtlos.
Eine Betriebsrente ist nicht klassisch vererbbar, sie stellt eine Hinterbliebenenversorgung dar. Die alten Tarife sehen oft eine Witwen- oder Witwerrente (meist 60 % der ursprünglichen Rente) und Waisenrenten vor. Es gelten jedoch häufig strenge historische Restriktionen wie "Spätehenklauseln" oder der Ausschluss von unverheirateten Lebensgefährten.
Gemäß dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2004 sind auf Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Seit 2020 gilt für die Krankenversicherung ein Freibetrag, für die Pflegeversicherung jedoch nur eine Freigrenze.