Liebe ehemalige Kolleginnen und Kollegen der Volksfürsorge,
wir von KeineSorge.ORG bleiben dran und kämpfen weiter gemeinsam für unser Recht und unsere Würde. Damit wir in diesem Kampf stark bleiben, uns gegenseitig unterstützen und nicht zuletzt auch die Gemeinschaft pflegen können, laden wir Sie herzlich ein, sich mit uns zu vernetzen.
Sie erreichen uns auf vielen Wegen – suchen Sie sich einfach den aus, der Ihnen am liebsten ist:
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir lassen nicht zu, dass man unsere Rechte einfach aussitzt – gemeinsam haben wir den längeren Atem!
Wir freuen uns sehr auf Sie!
Klaus-Peter Kussmann & Team
Initiative KeineSorge.ORG
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Aktueller Stand: 18. April 2026
Die Betriebsrente der ehemaligen Volksfürsorge steht im Zentrum eines der weitreichendsten arbeitsrechtlichen Konflikte Deutschlands. Nach der Übernahme durch die Generali-Gruppe wurden gesetzlich gebotene Rentenanpassungen für rund 5.000 Betriebsrentner rechtswidrig auf 0,5 % gedeckelt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte diese Kürzungen in wegweisenden Grundsatzurteilen für vollumfänglich unwirksam. Heute, nach dem „Run-off“ an die PLE Pensions GmbH, müssen Betroffene ihre Ansprüche jedoch zwingend individuell durchsetzen, da das deutsche Recht keine Sammelklagen kennt. Diese Pillar Page entschlüsselt die historischen Vertragswerke wie das BVW 1961 und die VO85, liefert praxisnahe Strategien zur Vermeidung der Verjährungsfalle und bietet fundiertes Wissen zu Steuern und Sozialabgaben.
Um Ansprüche überhaupt geltend machen zu können, ist die Einordnung in die Historie der Volksfürsorge – gegründet 1912/13 von Gewerkschaftern als gemeinwirtschaftliches Projekt – essenziell. Abhängig vom Eintrittsdatum existieren parallel verschiedene Systeme:
In den Jahren 2015 und 2016 stiegen die gesetzlichen Renten um 2,1 % (2015) bzw. 4,25 % (2016). Gemäß den Verträgen (BVW und VO85) sollten die Betriebsrenten parallel dazu wachsen. Die Generali Deutschland AG berief sich jedoch auf eine Klausel der wirtschaftlichen "Nicht-Vertretbarkeit" und deckelte die Erhöhung pauschal auf 0,5 %.
Gegen die Kürzungs-Praxis gingen Rentner erfolgreich vor. Das Bundesarbeitsgericht urteilte (u. a. Az. 3 AZR 333/17, 3 AZR 402/17), dass die pauschale Deckelung vollumfänglich rechtsunwirksam ist.
In der Auszahlungsphase sind weitreichende finanzielle Abzüge gesetzlich vorgeschrieben:
Viele Rentner befürchten, dass der Verkauf an Finanzinvestoren wie die Viridium Gruppe ihre Rente gefährdet. Zwei Mechanismen sichern das System ab:
Die Verjährungsfalle nach § 18a BetrAVG
Fiktive Rentenanrechnung (Gesamtversorgung)
Kapitalauszahlung & die 120-Monate-Regel
Die Betriebsrente der ehemaligen Volksfürsorge ist eine solide Altersabsicherung, deren Kernsubstanz durch das Betriebsrentengesetz und wegweisende BAG-Urteile gegen die Konzernwillkür gesichert wurde. Selbst im modernen Run-off-Konstrukt der PLE Pensions GmbH bleiben historische Zusagen unangetastet und sind staatlich durch die BaFin und den PSVaG geschützt. Dennoch dürfen Rentner nicht passiv abwarten: Die Weigerung der Versorgungsträger, Gerichtsurteile universell anzuwenden, und die unerbittliche 3-jährige Verjährungsfrist erfordern zwingende Eigeninitiative. Wer seine Verträge kennt, Fristen wahrt und die rechtlichen Hebel nutzt, kann seine hart erarbeiteten Ansprüche erfolgreich und dauerhaft sichern.