„Jahrelang habe ich die Strukturen der Volksfürsorge-Betriebsrente von innen begleitet. Ich weiß, wie komplex die Systeme sind – und ich weiß, wo die Fehler liegen, die Sie heute Geld kosten.
Den Streit mit einem Großkonzern wie der Generali gewinnt man nicht durch laute Rufe, sondern durch juristische Präzision und einen langen Atem. Mit der Initiative KeineSorge.ORG habe ich eine Plattform geschaffen, die das Wissen bündelt, das wir für diesen Erfolg brauchen. Wir stützen uns auf die wegweisenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts und machen das Recht für jeden Einzelnen von Ihnen anwendbar. Mein Ziel ist erreicht, wenn Sie sagen: ‚Es hat sich gelohnt, nicht aufzugeben.‘“
Klaus-Peter Kussmann
Initiative KeineSorge.ORG
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Aktueller Stand: Montag, 9. März 2026
Den Streit mit einem Großkonzern wie der Generali gewinnt man nicht durch laute Rufe, sondern durch juristische Präzision und einen langen Atem.
Mein Name ist Klaus Brandt (Name geändert) und ich war 23 Jahre lang, von 1971 bis 1994, in der Innendienstverwaltung der Volksfürsorge tätig. Nach meinem Ausscheiden bezog ich eine Betriebsrente aus der sogenannten Gesamtversorgung, die laut Versorgungsordnung an die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt war.
Jahrelang lief alles reibungslos, bis der Generali-Konzern nach der Übernahme plötzlich entschied, meine Pensionsergänzung für die Jahre 2015 und 2016 nur noch pauschal um 0,5 Prozent zu erhöhen. Die gesetzliche Rente stieg in dieser Zeit jedoch um über 2 beziehungsweise 4 Prozent. Als über 70-Jähriger, der auf jeden Euro angewiesen war, spürte ich diesen schleichenden Verlust deutlich.
Mit Unterstützung der Initiative KeineSorge.org und eines Fachanwalts reichte ich 2016 Klage ein. Ich wollte nicht stillschweigend hunderte Euro monatlich verlieren. Nach Siegen vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Hamburg ging der Konzern in Revision. Am 25. September 2018 fällte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 3 AZR 333/17) schließlich ein historisches Grundsatzurteil zu meinen Gunsten.
Das Gericht stellte klar, dass die selektive Kürzung unrechtmäßig war. Ich erhielt meine Nachzahlungen sowie eine dauerhaft höhere Rente, und mein Fall wurde zur führenden Entscheidung für Tausende Kollegen. Rückblickend war es durch die Gerichtstermine und Unsicherheiten kein leichter Weg, aber mein Fazit lautet heute: Es lohnt sich, für sein Recht zu kämpfen.
Um Ihre heutigen Ansprüche zu verstehen, müssen Sie wissen, welches Versorgungswerk für Sie gilt – denn BVW 1961 und VO85 folgen völlig unterschiedlichen Regeln.
- Historische Wurzeln: Gründung der Volksfürsorge 1912/1913 durch Gewerkschafter (DGB) und die prägende Rolle von Adolph von Elm. Mehr dazu unter: Adolph von Elm & Die Wurzeln der Rente sowie Volksfürsorge, Gewerkschaften (DGB) & Historie.
- Betriebliches Versorgungswerk (BVW 1961): Einführung des Prinzips der "Gesamtversorgung". Das Betriebliche Versorgungswerk (BVW 1961).
- Versorgungsordnung 1985 (VO85): Der Tarifvertrag, der das BVW für Neueintritte ab 1985 ablöste. Die Versorgungsordnung 1985 (VO85).
- Institutionen: Die Versorgungskasse Volksfürsorge VVaG (ab 1952) und die Unterstützungskasse Volksfürsorge / AdvoCard e.V. (ab 1962).
Die Generali hat Ihre Rente möglicherweise rechtswidrig gekürzt – und das Bundesarbeitsgericht hat ihr Recht gegeben. Hier erfahren Sie, was das konkret für Sie bedeutet.
- Der Auslöser: Die Generali kürzte die Rentenanpassungen für die Jahre 2015 und 2016 auf pauschal 0,5 %. Rentenanpassung & Streit mit Generali.
- BAG-Urteile: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte die 0,5-%-Anpassung in mehreren Urteilen für unwirksam. BAG-Urteile zur Rentenanpassung verstehen und Übersicht: Alle BAG-Urteile & Rechtsprechung.
- Medienecho: Berichterstattung durch ARD Plusminus, Spiegel, Handelsblatt und taz über den Konflikt. Presse, TV & Medienecho (Plusminus & Co.).
⚠️ Achtung: Nachzahlungsansprüche verjähren nach 3 Jahren. Hier finden Sie alle Schritte, mit denen Sie Ihr Recht noch rechtzeitig einfordern können.
- Informations- & Auskunftsrecht: Das Recht auf Transparenz und das Verstehen der fiktiven Anrechnung. Recht auf Informationen & Transparenz und Rentenauskunft richtig verstehen.
- Verjährung: Die Wichtigkeit, rechtzeitig zu handeln (3 vs. 30 Jahre Frist). Verjährung von bAV-Ansprüchen.
- Klageweg & Hilfe: Optionen zur Durchsetzung der Rechte (z. B. durch die Arbeitsrechtskanzlei Cremon) und bei Gericht. Rentenklage gegen Generali einreichen, Unterstützung finden im Streit mit Generali und Kostenlose Hilfe: Rechtsantragsstelle Arbeitsgericht.
Von Ihrer Bruttorente bleibt oft weniger übrig als erwartet. Hier erfahren Sie, welche Abzüge legal sind – und wo Sie sich wehren können.
- Steuern: Die nachgelagerte Besteuerung der Rente. Betriebsrente: Steuern & Worauf Sie achten müssen.
- Sozialabgaben & Krankenversicherung: Das Problem der "Doppelverbeitragung" sowie Freibeträge. Betriebsrente: Sozialabgaben & Doppelverbeitragung und Krankenversicherungsbeiträge (Freibetrag vs. Freigrenze).
- Kapital vs. Rente: Entscheidungshilfen für die Auszahlungsform. Entscheidung: Kapitalleistung oder Rente?.
- Hinterbliebenenversorgung: Ansprüche auf Witwen-/Witwer- und Waisenrenten sowie deren fehlende Vererbbarkeit. Hinterbliebenenleistung beantragen, Betriebsrente: Vererbung & Hinterbliebene und Witwenrente, Waisenrente & Familienabsicherung.
- Zusatzleistungen: Verborgene Ansprüche wie Invaliditätsversorgung. bAV-Zusatzleistungen (Invalidität & Abfindungen).
Seit dem Verkauf an Proxalto fragen sich viele: Ist meine Rente noch sicher? Hier finden Sie Antworten zu Aufsicht, Insolvenzschutz und was der Run-off-Prozess für Sie bedeutet.
- Der Run-off-Prozess: Der Verkauf an die Viridium Gruppe (Proxalto) und die PLE Pensions GmbH. Der Run-off: Von Volksfürsorge zu Proxalto & PLE.
- BaFin: Die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin: Ihre Rolle in der Betriebsrente.
- Insolvenzschutz (PSVaG): Absicherung bei Unternehmenspleiten. Insolvenzschutz: Sicherheit durch den PSVaG.
- Politik: Aktuelle Diskussionen wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Betriebsrente: Politik & Diskussion (BRSG).
Der Ruhestand rückt näher, doch der Blick auf den Rentenbescheid sorgt oft für Ernüchterung. Warum ist die Auszahlung der Volksfürsorge-Betriebsrente geringer als erhofft? Hier sind die drei größten Faktoren, die Ihre Rente schmälern:
1. Staatliche Abzüge: Steuern und Doppelverbeitragung
Ihre bAV wurde in der Ansparphase steuerlich gefördert. Im Ruhestand dreht sich der Spieß um: Durch die nachgelagerte Besteuerung wird Ihre monatliche Rente voll einkommensteuerpflichtig. Dazu kommt die vieldiskutierte "Doppelverbeitragung". Auf Ihre Betriebsrente fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Zwar gibt es für die Krankenversicherung seit 2020 einen Freibetrag, für die Pflegeversicherung gilt jedoch eine harte Freigrenze – ein Cent darüber, und die gesamte Rente wird beitragspflichtig.
2. Systemische Fallstricke: Fiktive Rente und Altersabstand
Die alten Vertragswerke (BVW 1961) basieren auf der "Gesamtversorgung", die ein bestimmtes Ziel-Niveau garantiert. Fehlen Ihnen jedoch Beitragsjahre, rechnet der Arbeitgeber oft eine "fiktive" (theoretisch höhere) gesetzliche Rente hoch und zieht diese ab. Das Resultat: Die vom Arbeitgeber zu zahlende Pensionsergänzung schrumpft massiv. Zudem können "Spätehenklauseln" oder ein großer "Altersabstand" zum Ehepartner dazu führen, dass die Rente für Ihre Hinterbliebenen gekürzt wird.
3. Der Generali-Kürzungs-Trick (0,5 %-Anpassung)
Der gravierendste und gleichzeitig ungerechteste Einschnitt passierte 2015 und 2016. Die Generali als Rechtsnachfolgerin deckelte die nötigen Rentenerhöhungen auf pauschal 0,5 % – anstatt sie wie vorgeschrieben an die gesetzliche Rente (teils über 4 %) anzupassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Praxis für unwirksam erklärt. Aber Vorsicht: Da der Konzern die Nachzahlungen meist nicht freiwillig leistet, müssen Sie selbst aktiv werden und klagen, bevor nach drei Jahren die Verjährung eintritt.
GPM-PCS-EES (Betriebliche Altersversorgung) • AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen • E-Mail: mitarbeiter-bav@generali.com
Überseering 2, 22297 Hamburg• E-Mail: versorgungstraeger-bav.de@generali.com
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